Rückwirkender Kindergeld-Antrag
Seit dem 01.01.2018 kann Kindergeld nur noch für die letzten sechs Monate rückwirkend vor Antragstellung beantragt werden. Die 4 Jahresfrist ist entfallen.
Seit dem 01.01.2018 kann Kindergeld nur noch für die letzten sechs Monate rückwirkend vor Antragstellung beantragt werden. Die 4 Jahresfrist ist entfallen.
Eine Steueranrechnung für haushaltsnahe Dienst- oder Handwerkerleistungen kann vom Mieter beantragt werden, wenn diese in der Nebenkostenabrechnung enthalten sind.
Für Zwecke der Abschreibung müssen zunächst die gesamten Anschaffungskosten (Anschaffungspreis + Anschaffungsnebenkosten) zusammengestellt.
Besuchen die Kinder keine öffentliche Schule, sondern eine Privatschule, können die Eltern unter bestimmten Voraussetzungen 30 % des Schulgeldes, höchstens aber 5.000,00 € je Kind und Elternpaar im Jahr als Sonderausgaben geltend machen.
Ab dem 01.01.2018 sieht das Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) vor, dass Krankenversicherungsbeiträge zukünftig nur noch vorläufig festgesetzt werden. Maßgeblich für die Beitragsbemessung ist der Einkommensteuerbescheid.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 28.06.2017, 5 K 2388/15 entschieden, dass die Erstausbildung erst abgeschlossen ist, wenn das angestrebte Berufsziel erreicht ist. Somit ist bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld zu gewähren.
Neueste Kommentare