Eintragung ins Marktstammdatenregister von Solaranlagen und Co.
Anlagen die sich vor dem 31.01.2019 im Betrieb befanden, müssen grundsätzlich bis zum 31.01.2021 ins Register eingetragen werden. Eine kürzere Frist gilt bei Batteriespeichern, diese müssen bis zum 31.12.2019 registriert werden.
Ab dem Februar 2019 in Betrieb genommene Anlagen, müssen innerhalb eines Monats in das Marktstammdatenregister eingetragen werden.