Kosten für Privatschulen von der Steuer absetzen

Besuchen die Kinder keine öffentliche Schule, sondern eine Privatschule, können die Eltern unter bestimmten Voraussetzungen 30 % des Schulgeldes, höchstens aber 5.000,00 € je Kind und Elternpaar im Jahr als Sonderausgaben geltend machen.

Damit die Eltern die Sonderausgaben geltend machen können, muss ein Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag bestehen. Des Weiteren muss der Besuch der Privatschule zu einem allgemein- oder berufsbildenden Abschluss führen, der in Deutschland anerkannt ist. (Das gilt auch für Schulen im europäischen Ausland).

Zusätzlich können die Eltern Aufwendungen für die Kinderbetreuung mit 2/3 der Kosten, höchstens aber 4.000,00 je Kind als Sonderausgaben geltend machen.