Neue Regelungen für Verspätungszuschläge ab 2018

Ab 2018 ist das Nicht-Einhalten des Abgabetermins ausschlaggebend.
Sollte sogar die Steuerfestsetzung 0,00 € betragen oder eine Steuererstattung stattfinden, dann droht dennoch ein Verspätungszuschlag, der sich wie folgt zusammensetzt.
• Je verspäteten Monat 0,25 % auf die festgesetzte Steuer
• Mindestens 25,00 € je verspäteten Monat