Sonderausgabenabzug für Eltern, auch wenn das Kind (Versicherungsnehmer) in einer Berufsausbildung ist

Leisten die Eltern die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für ihre Kinder, dann besteht ein Sonderausgabenabzug.

Laut dem Urteil des BFH vom 13.08.2018 gab es Probleme bezüglich der Kinder, die in einer Berufsausbildung sind und von daher Versichernehmer sind. Ein Sonderausgabenabzug bestand nicht, wenn die Eltern keinen Nachweis für die Zahlung bzw. Erstattung vorgelegt hatten.

Selbst wenn die Eltern dem Kind (Versicherungsnehmer) keinen Barunterhalt in Höhe der geleisteten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, muss das Finanzamt den Sonderausgabenabzug bei den Eltern anerkennen.