Keine Kilometerpauschale bei Bahn- und Flugreisen
Tritt ein Arbeitnehmer eine Dienstreise mit der Bahn oder mit dem Flugzeug an und der Arbeitgeber erstattet die entstandenen Kosten, kann die Kilometerpauschale nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Der Ansatz der Kilometerpauschale kann nur unter der Voraussetzung geltend gemacht werden, dass dem Arbeitnehmer die tatsächlichen Kosten entstanden sind.