Steuerliche Kaufpreisaufteilung für ein bebautes Grundstück

Für Zwecke der Abschreibung müssen zunächst die gesamten Anschaffungskosten (Anschaffungspreis + Anschaffungsnebenkosten) zusammengestellt.

Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Aufteilung der gesamten Anschaffungskosten nicht nach der Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte auf den (Grund und Boden) einerseits und auf das Gebäude anderseits vorzunehmen. Das Berechnungsschema der Finanzverwaltung ist zu verwenden.

Bemessungsgrundlage für die Abschreibung des Gebäudes ist dann der ermittelte einheitliche Verkehrswert des Gebäudes zum Verhältnis der gesamten Anschaffungskosten. Daher sollte daran gedacht werden in Kaufverträgen den Wert des (Grund und Boden) sowie des Gebäudes zu beziffern.