Neue Beitragsregelung für freiwillig gesetzlich Versicherte zur Kranken- und Pflegeversicherung
Ab dem 01.01.2018 sieht das Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) vor, dass Krankenversicherungsbeiträge zukünftig nur noch vorläufig festgesetzt werden. Maßgeblich für die Beitragsbemessung ist der Einkommensteuerbescheid.
Nach dem aktuellen Beitragsbemessungsverfahren werden Beiträge auf Grund des letzten Einkommensteuerbescheids ausschließlich für die Zukunft festgesetzt. Eine Korrekturzahlung für die Vergangenheit erfolgt nicht.
Ab 2018 erfolgt die Beitragsfestsetzung für kommende Jahre nur noch vorläufig. Zeitgleich werden aber die Beiträge rückwirkend auf Grundlage der tatsächlich erzielten Einnahmen des letzten Einkommensteuerbescheids festgesetzt. Dadurch kann es sowohl zu Nachzahlungen (bei höherem Gewinn) als auch zu Erstattungen (bei geringerem Gewinn) kommen.