Minijobber – „Abrufarbeit“
Seit dem 01.01.2019 muss der Arbeitsvertrag von Minijobbern mit einer wöchentlichen Arbeitszeit konkret festgelegt sein.
Seit dem 01.01.2019 muss der Arbeitsvertrag von Minijobbern mit einer wöchentlichen Arbeitszeit konkret festgelegt sein.
Ab 2018 ist das Nicht-Einhalten des Abgabetermins ausschlaggebend.
Sollte sogar die Steuerfestsetzung 0,00 € betragen oder eine Steuererstattung stattfinden, dann droht dennoch ein Verspätungszuschlag, der sich wie folgt zusammensetzt.
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