Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Kfz

Wird dem Arbeitnehmer ein betrieblicher Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Tätigkeitstätte und für private Fahrten zur Verfügung gestellt, wodurch ein geldwerter Vorteil entsteht. Der geldwerte Vorteil ist als Arbeitslohn lohnsteuerpflichtig und unterliegt der SV-Pflicht.

Leistet der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung eines Dienstwagens ein Nutzungsentgelt, mindert dies den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. Ebenso ist es, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen der privaten Nutzung einzelne (individuelle) Kosten (hier: Kraftstoffkosten) des betrieblichen PKW trägt.
Allerdings kann der Wert des geldwerten Vorteils aus der Dienstwagenüberlassung durch Zuzahlungen des Arbeitnehmers lediglich bis zu einem Betrag von 0 € gemindert werden.

BFH 31.11.2016 (VI R 2/15 und VI R 49/14)