Gute Neuigkeiten für Studierende und Eltern: Kindergeld wird so lange gezahlt, bis die Prüfungsergebnisse vorliegen. Denn die universitäre Ausbildung endet erst dann, wenn dem Studenten die Ergebnisse mitgeteilt werden und nicht schon mit der letzten Prüfung. Dies hat das Finanzgericht Sachsen (17.6.15, 4 K 357/11) aktuell in einem Kindergeldfall entschieden.