Überlassung eines PKW an geringfügig beschäftigten Ehepartner zulässig?
Grundsätzlich kann man dem geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer ein PKW zur Verfügung stellen, der mit der 1 %-Regelung besteuert wird.
Jedoch hat sich das Finanzgericht Köln mit der Frage beschäftigt, ob es bei einem Ehegatten-Arbeitsverhältnisses sich auch so verhält. Das Finanzgericht Köln hat es anerkannt.
Der Umfang der tatsächlichen betrieblichen Nutzung wie z.B. für Botenfahrten und die Wertigkeit des Fahrzeuges wurden in die Beurteilung mit einbezogen.