Steuererklärung: Frist wird ab Veranlagungsjahr 2018 verlängert

Steuererklärungen von Steuerpflichtigen, die sich nicht steuerlich beraten lassen, müssen künftig nicht mehr bis Ende Mai des auf das Veranlagungsjahr folgenden Jahres abgegeben werden, sondern erst bis Ende Juli.

Auch Steuerpflichtige, die von Steuerberatern beraten werden, erhalten zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Erklärung, die somit erst bis 28. Februar des übernächsten Jahres abgegeben werden muss.

Die um zwei Monate verlängerte Frist gilt vom Steuerjahr 2018.