Sonderausgabenabzug von Studienentgelten für eine private, staatlich anerkannte Fachhochschule
Derzeit wird höchstrichterlich geklärt, ob Studienentgelte für ein Studium an einer privaten, staatlich anerkannten Fachhochschule zum Sonderausgabenabzug berechtigen.
Die BFH-Rechtsprechung ging für die ursprüngliche Fassung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG davon aus, dass private Hochschulen nicht als „Schule“ im Sinne der Vorschrift galten.
Die Studienentgelte sollten bis zur Entscheidung in jedem Fall in der Steuererklärung angegeben und die Bescheide offen gelassen werden.
(FG Münster 14.08.15, 4 K 1563/15 E, Revision unter X R 32/15)