Regelmäßige wiederkehrende Ausgaben gelten 12 Tage

Regelmäßige wiederkehrende Ausgaben wie z. B. USt-Vorauszahlungen, die kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres angefallen sind, gehören wirtschaftlich in das Jahr, in dem sie abgeflossen sind.

Sollten die regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben einem anderen Jahr zugeordnet werden, müssen sie innerhalb von 12 Tagen (bisher 10 Tage) vor oder nach Beginn des neuen Kalenderjahres geflossen sein.