Photovoltaikanlage rechtzeitig dem Unternehmen zuordnen
Als Unternehmer müssen Sie Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen,
jedoch können Sie auf der anderen Seite die für die Investition gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern.
Als Vorsteuer erstatten lassen können Sie auch weitere Umsatzsteuerbeträge aus Rechnungen, die mit der Anlage zusammenhängen.
Aber aufgepasst! Bis zum 31.05. des Folgejahres muss jeder Hausbesitzer dem Finanzamt hierfür anzeigen, dass und inwieweit er die Anlage seiner unternehmerischen Sphäre zuordnet.