Neue Regelungen für E-Bikes ab dem 01.01.2019
Ab dem 01.01.2019 gelten für E-Bikes die bis zu 25km/h fahren, die gleichen Regeln wie für normale Fahrräder.
Somit ist die private und berufliche Nutzung steuerfrei.
Es gibt keine Anrechnung auf die Pendlerpauschale, sofern der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das E-Bike zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung stellt.
Dies gilt nicht für E-Bikes die über 25km/h fahren.
Diese werden gleichgestellt mit einem Dienstwagen und werden als Kraftfahrzeug eingestuft, sodass dann die 1%-Regelung gilt, wobei jedoch nur die Hälfte des Bruttolistenpreises maßgeblich ist.
Als Beispiel: Bruttolistenpreis des E-Bikes: 4.600,00 €
4.600,00 € / 2 = 2.300,00 € * 1% = 23,00 € pro Monat
Die Neuregelungen gelten für E-Bikes die ab dem 1. Januar 2019 angeschafft wurden und vorerst bis Ende 2021.