Neue Abgabefristen für Steuererklärungen ab 2018
Die Abgabefristen für Steuererklärungen wurden ab dem Veranlagungszeitraum 2018 verlängert.
Steuererklärungen, die ohne einen Steuerberater erstellt werden, müssen spätestens am 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden.
Steuererklärungen, die durch einen Steuerberater erstellt werden, müssen ab dem 28. Februar des Zweitfolgejahres abgegeben werden.