Lebenspartnerschaften

Lebenspartnerschaften die vor dem 31.12.2019 in eine Ehe umgewandelt werden, stellen ein rückwirkendes Ereignis dar. Die Rückwirkung gilt bis zum Jahr 2001.

Die Lebenspartnerschaften, die ab 2001 geschlossen worden sind, können rückwirkend von der Zusammenveranlagung profitieren, auch wenn die Steuerbescheide bereits rechtskräftig sind.