Häusliches Arbeitszimmer: Höchstbetrag personenbezogen

Ein häusliches Arbeitszimmer stellt für den Arbeitnehmer Aufwendungen dar. Diese Aufwendungen können bei der Steuererklärung in Höhe von max. 1.250,00 € steuerlich geltend gemacht werden, sofern kein anderer Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung steht.

Sollten mehrere Steuerpflichtige das häusliche Arbeitszimmer gemeinsam nutzen, ist die Höchstgrenze von 1.250,00 € nach der neuen Rechtsprechung vom BFH (Bundesfinanzhof), anders als bisher objektbezogen, personenbezogen anzuwenden.

Beispiel: Nutzt das steuerpflichtige Ehepaar das häusliche Arbeitszimmer gemeinsam, steigt der max. Höchstbetrag auf 2.500,00 €, wenn zwei Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.