Grundstückskauf: Vertragliche Kaufpreisaufteilung von Grundstück und Gebäude ist steuerlich maßgeblich

Beim Kauf eines Grundstücks ist die Absetzung für Abnutzung (AfA) nur von den Anschaffungskosten zulässig, welche auf das Gebäude entfallen. Das Grundstück ist ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut.

Es ergeben sich mit dem Finanzamt häufig Streitigkeiten hinsichtlich der Aufteilung von Grundstück und Gebäude, da das Finanzamt einen möglichst hohen Grundstücksanteil ansetzen möchte.

Mit Urteil des Bundesfinanzhofs (16.09.2015, Az. IX R 12/14) ist die Aufteilung im notariellen Kaufvertrag maßgeblich für die AfA-Bemessungsgrundlage, sofern sie weder zum Schein vereinbart wurde, noch einen Gestaltungsmissbrauch darstellt.