Gemischt genutztes Arbeitszimmer nicht absetzbar
In einer Grundsatzentscheidung stellte der Bundesfinanzhof klar, dass Arbeitsecken oder zeitweise genutzte Arbeitszimmer steuerlich nicht anerkannt werden. (GrS 1/14)
Ein häusliches Arbeitszimmer setzt neben einem büromäßig eingerichteten Raum voraus, dass es ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird.
Kosten für einen gemischt genutzten Raum könnten nicht geltend gemacht werden. Auch eine Arbeitsecke in einem Raum, der ansonsten privaten Zwecken dient, wird nicht akzeptiert.