Erstattungen des Arbeitgebers für Fort- und Weiterbildung des Arbeitnehmers

Sollte der Arbeitnehmer Zuschüsse für eine berufliche Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme vom Arbeitgeber erhalten, so gilt diese Erstattung als lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Bildungsmaßnahme für den Arbeitgeber im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse ist.

Kostenübernahmen, die vom Bestehen der Prüfung abhängig sind, können dabei jedoch schädlich sein.

Wenn der Arbeitgeber den Zuschuss zur Bildungsmaßnahme erst bei Bestehen der Prüfung leistet, ist diese Zahlung als eine Art „Bonus“ anzusehen und somit steuer- und sozialversicherungspflichtig zu berücksichtigen. Die Kosten sind für den Arbeitnehmer weiterhin als Werbungskosten abzugsfähig.