Befreiungsrecht von der gesetzlichen Rentenversicherung durch die berufsständische Versorgungseinrichtung

Arbeitnehmer, die von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind und einer geringfügig bezahlten Tätigkeit nachgehen, müssen auch einen Pauschalbeitrag zahlen.

Damit man von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit wird, muss man zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung gehören (dazu gehören z. B. Ärzte, Apotheker, Anwälte, Architekten).

In diesen Fällen erhalten, auf Antrag, die berufsständigen Versorgungswerke die Rentenversicherungsbeiträge.