Antrag auf Befreiung der Rentenversicherung bei Minijobern

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt für alle Minijobs die zum Zeitpunkt der Befreiung nebeneinander ausgeübt werden und die zusätzlich danach aufgenommen werden. Sie endet wenn kein Minijob mehr besteht. Bei einer Neuaufnahme eines Minijobs muss somit ein neuer Antrag gestellt werden. Ausnahme: der neue Minijob wird bei demselben Arbeitgeber innerhalb von 2 Monaten wieder aufgenommen. Sollte das Arbeitsverhältnis nach 2 Monaten wieder aufgenommen werden, dann muss der Antrag neu gestellt werden.