Rückwirkender Kindergeld-Antrag
Seit dem 01.01.2018 kann Kindergeld nur noch für die letzten sechs Monate rückwirkend vor Antragstellung beantragt werden. Die 4 Jahresfrist ist entfallen.
Seit dem 01.01.2018 kann Kindergeld nur noch für die letzten sechs Monate rückwirkend vor Antragstellung beantragt werden. Die 4 Jahresfrist ist entfallen.