1 %-Regelung bei Klein-Transportern mit zwei Sitzen

Kleintransporter dienen der Beförderung von Gütern.

Das Finanzamt setzte eine PKW-Nutzungsentnahme nach der 1%-Regelung an. Das Finanzgericht dagegen, hielt die Anwendung der 1%-Regelung von derartigen Fahrzeugen auf Grund der Beschaffenheit für nicht möglich, da es für private Nutzung allein mangels ausreichender Sitzplätze für Privatpersonen nicht brauchbar sei.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 07.02.2016 entschieden, dass Transporter mit nur zwei Sitzen nicht unter der sogenannten 1%-Regelung fallen. Der BFH weist darauf hin, dass es nicht darauf ankommt, ob das Fahrzeug verkehrsrechtlich oder kraftfahrzeugsteuerlich eingestuft wird. Es kommt vielmehr daraufhin, ob das betreffende Fahrzeug aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich zur Beförderung von Gütern bestimmt ist.

(BFH 17.2.16. X R 32/11)