Neue Regelungen für E-Bikes ab dem 01.01.2019

Ab dem 01.01.2019 gelten für E-Bikes die bis zu 25km/h fahren, die gleichen Regeln wie für normale Fahrräder.
Somit ist die private und berufliche Nutzung steuerfrei.
Es gibt keine Anrechnung auf die Pendlerpauschale, sofern der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das E-Bike zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung stellt.

Lebenspartnerschaften

Lebenspartnerschaften die vor dem 31.12.2019 in eine Ehe umgewandelt werden, stellen ein rückwirkendes Ereignis dar. Die Rückwirkung gilt bis zum Jahr 2001.

Halber Listenpreis von Elektrofahrzeugen ansetzbar

Die Privatnutzung von Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen wird, unter bestimmten Voraussetzungen, ertragsteuerlich beim geldwerten Vorteil gefördert. Der Listenpreis wird dabei nur zur Hälfte angesetzt.

Mindestlohn

Der Mindestlohn erhöht sich ab Januar 2019 von 8,84 € auf 9,19 € und ab Januar 2020 auf 9,35 €.

Regelmäßige wiederkehrende Ausgaben gelten 12 Tage

Regelmäßige wiederkehrende Ausgaben wie z. B. USt-Vorauszahlungen, die kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres angefallen sind, gehören wirtschaftlich in das Jahr, in dem sie abgeflossen sind.

Überlassung eines PKW an geringfügig beschäftigten Ehepartner zulässig?

Grundsätzlich kann man dem geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer ein PKW zur Verfügung stellen, der mit der 1 %-Regelung besteuert wird.

Jedoch hat sich das Finanzgericht Köln mit der Frage beschäftigt, ob es bei einem Ehegatten-Arbeitsverhältnisses sich auch so verhält. Das Finanzgericht Köln hat es anerkannt.