Aktuelles Informationen zu den Themen Steuerberatung und Steuerrecht Informationen für Mandanten Steuerlich relevante Themen, Termine und Entwicklungen Bitte prüfen Sie den Status. Übersicht Leistungen Aktuelles Video-Tipps Merkblätter/Checklisten Aktuelles AnalyseInvestitionsbedarf bei ärztlicher Existenzgründung steigt weiter mehr... Ärzte, die sich niederlassen wollen, entscheiden sich am häufigsten für die Übernahme einer Einzelpraxis. Die jüngste Analyse der ärztlichen Existenzgründungen, die die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) und das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung vorgelegt haben, zeigt, dass die Gesamtkosten dafür im Vergleich tendenziell weiter steigen. Sie beliefen sich 2021/2022 bei hausärztlichen Praxen auf 179.100 €. 2019/2020 betrugen die Kosten noch 169.300 €. Deutlich günstiger ist es für Hausärzte, wenn sie sich in einer Kooperation niederlassen. Der Beitritt in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) erforderte mit durchschnittlich 130.600 € die geringsten Investitionen, so die Apobank. In diesem Fall muss sich der neue Mitinhaber jedoch erst einen eigenen Patientenstamm aufbauen. Beim Eintritt in eine BAG ist das anders. Hier wird der Anteil des ausscheidenden Inhabers übernommen. Unter den ärztlichen Existenzgründern ist das die am häufigsten gewählte Kooperationsform. Laut Analyse betrugen die Gesamtinvestitionen für hausärztliche Praxen im Schnitt 147.200 €. Um in die Selbständigkeit zu starten, ist eine Niederlassung in Teilzeit ebenfalls eine Möglichkeit. Dafür hat sich ein Fünftel aller Ärzte entschieden, die sich in den Jahren 2021/2022 niedergelassen haben. Erfolgen kann dies durch die Übernahme oder Einbringung einer halben Zulassung in eine bereits bestehende BAG. Auch die Übernahme einer Einzelpraxis, die dann in eine BAG überführt wird, ist eine Option. In diesem Fall teilen sich die neuen Praxisinhaber die vorhandene Zulassung. Die Existenzgründung mit einer halben Zulassung ist meist mit geringeren Investitionen verbunden. Die Kosten verringern sich aber nicht einfach proportional. So zahlten beispielsweise diejenigen, die mit einer halben Zulassung in eine hausärztliche BAG eintraten, ca. 107.000 € und damit rund 80 % des durchschnittlichen Investments einer vollen Zulassung (130.700 €). Hinweis: Die Ergebnisse basieren auf einer Stichprobe von 3.315 durch die Apobank in den Jahren 2021 und 2022 begleiteten ärztlichen Existenzgründungen, darunter 925 hausärztliche und 2.390 fachärztliche. Was geplant istEckpunkte zur Notfallreform mehr... Der Bundesgesundheitsminister hat am 16.01.2024 die Eckpunkte zur Notfallreform vorgelegt. Das Eckpunktepapier sieht gravierende Änderungen des jetzigen Notfallversorgungssystems vor. Ziel sei es, dass Ärzte außerhalb der üblichen Sprechstunden besser erreichbar sind und es konkrete Vorgaben für Hausbesuche sowie telemedizinische Angebote gibt. Zudem sollen ärztlicher Bereitschaftsdienst und Krankenhäuser künftig enger kooperieren. Und das sind die wichtigsten Eckpunkte: Hinweis: Die Bundesregierung will in Kürze einen Referentenentwurf zur Notfall-Reform vorlegen. Das Gesetz soll dann im Januar 2025 in Kraft treten. Standort DeutschlandNationale Pharmastrategie sieht Vereinfachungen vor mehr... Mit einem Aktionsplan soll Deutschland als Forschungs- und Produktionsstandort für die Pharmabranche wieder attraktiver werden. In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung eine nationale Pharmastrategie vorgestellt, die das Bundeskabinett am 13.12.2023 verabschiedet hat. Vorgesehen sind schnellere Zulassungsverfahren und unbürokratischere Genehmigungen, insbesondere einfachere Ethik-, Strahlenschutz- und Datensicherheitsprüfungen. Zudem sollen die Rahmenbedingungen für die Herstellung und Entwicklung von Arzneimitteln verbessert, die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben, Anreize für die Ansiedlung von Produktionsstätten in Deutschland geschaffen und Innovationsprojekte der Pharmaindustrie gefördert werden. Konkret soll eine neue Bundes-Ethik-Kommission beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über wichtige Forschungsanträge entscheiden und Antragsverfahren bündeln. Anträge für nationale Studien sollen künftig nicht mehr innerhalb von 19, sondern innerhalb von fünf Tagen genehmigt werden. Das BfArM übernimmt als zentraler Ansprechpartner für die pharmazeutische Industrie künftig die Koordinierung und das Verfahrensmanagement für Zulassungsverfahren sowie Anträge zu klinischen Prüfungen für fast alle Arzneimittel. Den Pharmaunternehmen soll künftig auf Antrag die Forschung an Gesundheitsdaten ermöglicht werden. Um weitere Anreize für die Pharmaproduktion zu schaffen, prüfen die zuständigen Ministerien Förderinstrumente für den Aufbau neuer Produktionsstätten. Zudem sollen Rabattverträge für onkologische Arzneimittel, die in der EU hergestellt werden, künftig bevorzugt werden. Forschung und Entwicklung von knappen Medikamenten (z.B. Antibiotika sowie Arzneimittel für seltene Erkrankungen) sollen besonders in der frühen Entwicklungsphase weiter gefördert werden. Ferner ist eine umfangreiche Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung (Forschungszulage) vorgesehen. Die Überführung akademischer Forschungsergebnisse in die Unternehmen wird ebenfalls gefördert. Schließlich sollen verlässliche Rahmenbedingungen für Pharmaunternehmen geschaffen und die gesetzlichen Regelungen für die Preisbildung innovativer Arzneimittel evaluiert werden. Pharmazeutischen Unternehmern werden vertrauliche Erstattungsbeträge ermöglicht. Außerdem beabsichtigt die Bundesregierung, den Herstellerabschlag für erstattungsfähige Arzneimittel ohne Festbetrag auf dem Niveau von 7 % zu stabilisieren. Alle News ansehen Video-Tipps Hier finden Sie Erklärvideos zu Steuerfragen, die praktisch in jeder Arztpraxis auftauchen. Die Videos zeigen Ihnen kurz und verständlich, wie Sie Steueroptimierungen nutzen und Fallen vermeiden. Zu unseren Video-Tipps Merkblätter und Checklisten Umfassende Informationen und Empfehlungen zu Steuerthemen für Ärzte finden Sie in unseren Merkblättern. Sie können sich die Merkblätter direkt am Bildschirm ansehen oder sie ausdrucken. Zur Liste der Merkblätter und Checklisten Aktuelles AnalyseInvestitionsbedarf bei ärztlicher Existenzgründung steigt weiter mehr... Ärzte, die sich niederlassen wollen, entscheiden sich am häufigsten für die Übernahme einer Einzelpraxis. Die jüngste Analyse der ärztlichen Existenzgründungen, die die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) und das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung vorgelegt haben, zeigt, dass die Gesamtkosten dafür im Vergleich tendenziell weiter steigen. Sie beliefen sich 2021/2022 bei hausärztlichen Praxen auf 179.100 €. 2019/2020 betrugen die Kosten noch 169.300 €. Deutlich günstiger ist es für Hausärzte, wenn sie sich in einer Kooperation niederlassen. Der Beitritt in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) erforderte mit durchschnittlich 130.600 € die geringsten Investitionen, so die Apobank. In diesem Fall muss sich der neue Mitinhaber jedoch erst einen eigenen Patientenstamm aufbauen. Beim Eintritt in eine BAG ist das anders. Hier wird der Anteil des ausscheidenden Inhabers übernommen. Unter den ärztlichen Existenzgründern ist das die am häufigsten gewählte Kooperationsform. Laut Analyse betrugen die Gesamtinvestitionen für hausärztliche Praxen im Schnitt 147.200 €. Um in die Selbständigkeit zu starten, ist eine Niederlassung in Teilzeit ebenfalls eine Möglichkeit. Dafür hat sich ein Fünftel aller Ärzte entschieden, die sich in den Jahren 2021/2022 niedergelassen haben. Erfolgen kann dies durch die Übernahme oder Einbringung einer halben Zulassung in eine bereits bestehende BAG. Auch die Übernahme einer Einzelpraxis, die dann in eine BAG überführt wird, ist eine Option. In diesem Fall teilen sich die neuen Praxisinhaber die vorhandene Zulassung. Die Existenzgründung mit einer halben Zulassung ist meist mit geringeren Investitionen verbunden. Die Kosten verringern sich aber nicht einfach proportional. So zahlten beispielsweise diejenigen, die mit einer halben Zulassung in eine hausärztliche BAG eintraten, ca. 107.000 € und damit rund 80 % des durchschnittlichen Investments einer vollen Zulassung (130.700 €). Hinweis: Die Ergebnisse basieren auf einer Stichprobe von 3.315 durch die Apobank in den Jahren 2021 und 2022 begleiteten ärztlichen Existenzgründungen, darunter 925 hausärztliche und 2.390 fachärztliche. Was geplant istEckpunkte zur Notfallreform mehr... Der Bundesgesundheitsminister hat am 16.01.2024 die Eckpunkte zur Notfallreform vorgelegt. Das Eckpunktepapier sieht gravierende Änderungen des jetzigen Notfallversorgungssystems vor. Ziel sei es, dass Ärzte außerhalb der üblichen Sprechstunden besser erreichbar sind und es konkrete Vorgaben für Hausbesuche sowie telemedizinische Angebote gibt. Zudem sollen ärztlicher Bereitschaftsdienst und Krankenhäuser künftig enger kooperieren. Und das sind die wichtigsten Eckpunkte: Hinweis: Die Bundesregierung will in Kürze einen Referentenentwurf zur Notfall-Reform vorlegen. Das Gesetz soll dann im Januar 2025 in Kraft treten. Standort DeutschlandNationale Pharmastrategie sieht Vereinfachungen vor mehr... Mit einem Aktionsplan soll Deutschland als Forschungs- und Produktionsstandort für die Pharmabranche wieder attraktiver werden. In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung eine nationale Pharmastrategie vorgestellt, die das Bundeskabinett am 13.12.2023 verabschiedet hat. Vorgesehen sind schnellere Zulassungsverfahren und unbürokratischere Genehmigungen, insbesondere einfachere Ethik-, Strahlenschutz- und Datensicherheitsprüfungen. Zudem sollen die Rahmenbedingungen für die Herstellung und Entwicklung von Arzneimitteln verbessert, die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben, Anreize für die Ansiedlung von Produktionsstätten in Deutschland geschaffen und Innovationsprojekte der Pharmaindustrie gefördert werden. Konkret soll eine neue Bundes-Ethik-Kommission beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über wichtige Forschungsanträge entscheiden und Antragsverfahren bündeln. Anträge für nationale Studien sollen künftig nicht mehr innerhalb von 19, sondern innerhalb von fünf Tagen genehmigt werden. Das BfArM übernimmt als zentraler Ansprechpartner für die pharmazeutische Industrie künftig die Koordinierung und das Verfahrensmanagement für Zulassungsverfahren sowie Anträge zu klinischen Prüfungen für fast alle Arzneimittel. Den Pharmaunternehmen soll künftig auf Antrag die Forschung an Gesundheitsdaten ermöglicht werden. Um weitere Anreize für die Pharmaproduktion zu schaffen, prüfen die zuständigen Ministerien Förderinstrumente für den Aufbau neuer Produktionsstätten. Zudem sollen Rabattverträge für onkologische Arzneimittel, die in der EU hergestellt werden, künftig bevorzugt werden. Forschung und Entwicklung von knappen Medikamenten (z.B. Antibiotika sowie Arzneimittel für seltene Erkrankungen) sollen besonders in der frühen Entwicklungsphase weiter gefördert werden. Ferner ist eine umfangreiche Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung (Forschungszulage) vorgesehen. Die Überführung akademischer Forschungsergebnisse in die Unternehmen wird ebenfalls gefördert. Schließlich sollen verlässliche Rahmenbedingungen für Pharmaunternehmen geschaffen und die gesetzlichen Regelungen für die Preisbildung innovativer Arzneimittel evaluiert werden. Pharmazeutischen Unternehmern werden vertrauliche Erstattungsbeträge ermöglicht. Außerdem beabsichtigt die Bundesregierung, den Herstellerabschlag für erstattungsfähige Arzneimittel ohne Festbetrag auf dem Niveau von 7 % zu stabilisieren. Grüne ApothekeNeue Fortbildung zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit mehr... Die Menschen leben seit Jahrzehnten so, dass die planetaren Belastungsgrenzen überschritten werden. Der Ausstoß an Treibhausgasen ist nach wie vor so hoch, dass sich der Planet weiter aufheizt. Das Gesundheitswesen ist als Wirtschaftszweig allein für rund 5 % der nationalen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Auch bei der Arzneimittelherstellung und -anwendung lässt es sich nicht ausschließen, dass schädliche Stoffe in die Umwelt gelangen. Das hat direkte und indirekte Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Die Bundesapothekerkammer hat in Zusammenarbeit mit anderen Berufs- und Fachverbänden ein neues Fortbildungsprogramm zum Thema „Klima, Umwelt und Gesundheit“ entwickelt. Ziel der neuen Fortbildung ist es, Apothekenteams für das Themengebiet zu sensibilisieren und ihnen das nötige Wissen zu übermitteln, ihren Patienten diese Zusammenhänge nahebringen und zu diesem Thema kompetent beraten zu können. Die Fortbildung besteht aus drei Modulen, die insgesamt zehn Fortbildungsstunden umfassen. Das erste Modul beschäftigt sich mit den Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit (z.B. durch vermehrte Hitzewellen oder Luftschadstoffe). Im zweiten Modul geht es um die Möglichkeiten, in der Apotheke möglichst nachhaltig und ressourcensparend zu arbeiten. Beim dritten Teil liegt der Schwerpunkt auf dem Zusammenspiel zwischen Arzneimitteln und Umwelt (z.B. Auswirkungen von Arzneimittelrückständen in der Umwelt und klimakritische Arzneimittel). Hinweis: Die modulare Fortbildung wurde am 28.11.2023 verabschiedet und kann nun von den Apothekerkammern der Länder angeboten werden. Das Curriculum wurde bereits auf der Webseite des Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. veröffentlicht. Medizinisches CannabisRabattgewährung auf ärztliche Behandlungskosten kann zulässig sein mehr... Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat über die Vermittlung von ärztlichen Behandlungsleistungen im Zusammenhang mit medizinischem Cannabis geurteilt. Im Urteilsfall durfte eine Vermittlerin für ihre Tätigkeit mit einem Rabatt von 20 % werben, sofern sie diesen Rabatt selbst trägt und die von ihr vermittelten Ärzte auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vollständig honoriert werden. Die Antragsgegnerin vermittelte über eine von ihr entwickelte Plattform ärztliche Behandlungsleistungen im Zusammenhang mit medizinischem Cannabis an Patienten. Sie warb mit der Aufforderung: „Buche jetzt deine Termine und spare 20 %“. Daraufhin übermittelten die Kooperationsärzte nach der Behandlung an die Antragsgegnerin die jeweilige Rechnung über die Gebührenforderung. Die Vermittlerin zog den Rabatt von 20 % ab und stellte den Patienten ihre Rechnung aus. Dagegen wandte sich ein beim Bundesamt der Justiz eingetragener qualifizierter Wirtschaftsverband. Daraufhin hatte das zuständige Landgericht (LG) der Antragsgegnerin im Eilverfahren verboten, ärztliche Leistungen mit Rabatten zu bewerben. Die hiergegen gerichtete Berufung vor dem OLG hatte Erfolg. Das OLG vertritt die Auffassung, dass die pauschale Rabattgewährung auf ärztliche Behandlungskosten zwar gesetzlich verboten und damit rechtswidrig sei. Ziel der GOÄ sei es schließlich, Preiswettbewerb der Ärzte im Interesse eines funktionierenden Gesundheitswesens entgegenzuwirken. Jede Pauschalierung der ärztlichen Vergütung vor der Kontaktaufnahme mit dem Patienten sei daher untersagt. Im Urteilsfall unterliege die Vermittlerin allerdings nicht den Regelungen der GOÄ. Sie habe die Ärzte entsprechend den Regelungen der GOÄ - also ohne Rabatt - bezahlt und den gegenüber den Patienten eingeräumten Rabatt selbst getragen. Ausschlaggebend sei, dass der Kooperationsarzt den von ihm nach der GOÄ korrekt in Rechnung gestellten Betrag vollständig erhält und somit nicht selbst gegen die Vergütungsregelungen verstößt. Das OLG hob damit die Eilentscheidung des LG auf. NotsituationÜbernahme von Behandlungskosten bei Bewusstlosigkeit mehr... Das Landgericht Lübeck (LG) hat mit einem wegweisenden Urteil über die Verpflichtung zur Übernahme von Behandlungskosten bewusstloser Patienten entschieden. Im Urteilsfall wurde ein Mann mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Er war bewusstlos und hatte keine Krankenversicherung. Nach einer lebensrettenden Notoperation forderte das Krankenhaus eine Zahlung von 10.000 € für die erbrachten medizinischen Leistungen. Der Mann - nun wieder bei Bewusstsein - weigerte sich jedoch, die Kosten zu übernehmen. Er argumentierte, dass er als Bewusstloser keinen Vertrag mit dem Krankenhaus habe schließen können. Das LG entschied dennoch zugunsten des Krankenhauses. Obwohl der Mann als Bewusstloser keinen expliziten Vertrag mit dem Krankenhaus geschlossen habe, könne das Krankenhaus die Kosten für den Zeitraum seiner Bewusstlosigkeit aus der sogenannten Geschäftsführung ohne Auftrag verlangen. Auch ohne Vertrag sei der Mann zur Zahlung verpflichtet, da die Ärzte mit seiner Rettung in seinem Interesse gehandelt hätten, sein Leben zu retten. Nachdem der Mann wieder bei Bewusstsein war, habe er sich zudem weiterhin freiwillig behandeln lassen. Dies deute implizit auf einen Behandlungsvertrag mit dem Krankenhaus hin, so die Richter. Der Mann habe die Behandlungskosten daher zu übernehmen. Mit dem Urteil bezieht das Gericht Stellung zu wichtigen Fragen der rechtlichen Verantwortung in Notsituationen bewusstloser Patienten ohne vorherige Vereinbarung oder Krankenversicherung. Die Richter betonten die Pflicht des Individuums, auch ohne expliziten Vertrag für erhaltene medizinische Leistungen aufzukommen, wenn diese im eigenen Interesse erfolgen. Zudem seien die ärztlichen Maßnahmen nicht nur im Interesse des bewusstlosen Patienten, sondern auch im öffentlichen Interesse an der Rettung von Menschenleben. Das Krankenhaus habe daher im Rahmen seiner ethischen und moralischen Verpflichtungen gehandelt. Hinweis: Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es bleibt zu hoffen, dass zukünftige Entwicklungen in der Rechtsprechung zu einer ausgewogenen Lösung führen, die sowohl die medizinische Notwendigkeit als auch die individuelle finanzielle Belastung angemessen berücksichtigt. Praxis- und ApothekenabgabeGut ein Zehntel der Apotheken schließt ohne Nachfolger mehr... Rund 11 % der Heilberufler finden keinen Nachfolger, bei Apothekern sind es sogar 12 %. Zudem wird der angestrebte Erlös aus dem Praxis- bzw. Apothekenverkauf nicht immer erreicht. Das ergab eine aktuelle Umfrage der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank) zum Thema „Abgabe - zwischen Wunsch und Wirklichkeit“. Die Umfrage zeigt einerseits die Erwartungen der Noch-Inhaber auf und legt andererseits die tatsächlichen Erfahrungen der ehemaligen Selbstständigen dar. Sie basiert auf Befragungen von insgesamt 400 Heilberuflern aus den Bereichen Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie, die entweder noch vor der Abgabe stehen bzw. bereits abgegeben haben. Die Umfrage zeigt, dass der Abgabeprozess normalerweise schneller abläuft als erwartet. Während Schätzungen im Vorfeld bei zwei Jahren und vier Monate liegen, benötigten die Befragten im Schnitt tatsächlich acht Monate weniger. Etwa 55 % steigen sofort aus, die anderen entscheiden sich für einen sanften Übergang in den Ruhestand und bleiben durchschnittlich noch 20 Monate gemeinsam mit ihren Nachfolgern im Dienst. Beim Verkaufspreis erzielen viele Heilberufler nicht ihren Wunschpreis. 44 % derjenigen, die bereits verkauft haben, mussten bei den eigenen Preisvorstellungen Abstriche machen, bei den Pharmazeuten waren es ca. 36 %. Der Umfrage zufolge investierte außerdem jeder zweite Befragte vor dem Verkauf in die Apotheke oder Praxis - vor allem in den Bereichen der Digitalisierung, der Modernisierung der Räumlichkeiten oder in Maßnahmen zur Energieeffizienz. 60 % der Befragten gaben an, dass sich diese Investitionen gelohnt hätten. Als besondere Herausforderung bei der Abgabe nannten 69 % der befragten Noch-Inhaber, einen geeigneten Interessenten zu finden. Bei 37 % gestalten sich die Suche und die Abgabe tatsächlich schwierig. 11 % der Heilberufler fanden demnach gar keinen Nachfolger, bei Apothekern waren es sogar 12 %. Insgesamt hat gut die Hälfte an eine zuvor unbekannte Person abgegeben, 24 % an einen Kollegen und 9 % an ein Familienmitglied. Digitalisierung im GesundheitswesenMehrheit sieht KI als Chance mehr... Die überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland setzt große Hoffnungen in den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Digitalverbands Bitkom. Der Verband hatte diese Umfrage in Auftrag gegeben, um besser beurteilen zu können, welche Meinung die Bevölkerung beim Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen vertritt. Der Umfrage zufolge betrachten 81 % der Erwachsenen KI als eine Chance für die Medizin. 70 % sind der Auffassung, dass Ärzte KI vermehrt einsetzen sollten, um beispielsweise Röntgenbilder auszuwerten. Außerdem können sie sich gut vorstellen, einfache, gesundheitsbezogene Fragen von einer KI beantworten zu lassen. 35 % der Befragten sind der Ansicht, dass der Computer in bestimmten Fällen sogar besser arbeite als der Mensch - etwa bei der Tumorerkennung im Frühstadium. 87 % der Befragten gaben jedoch zu bedenken, dass der Einsatz von KI in der Medizin streng reguliert werden sollte. Trotz der von vielen Menschen wahrgenommenen Chancen herrscht bei einigen auch Unsicherheit. 23 % der Befragten äußerten Ängste, wenn es um KI im Gesundheitswesen geht. Insgesamt wird die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens von einer breiten Mehrheit positiv bewertet. Zudem ist im Vergleich zu Umfragen in den vergangenen Jahren der Anteil der Menschen gestiegen, die eine zunehmende Digitalisierung befürworten. DigitalisierungBuchungsplattformen werden beliebter mehr... Viele Patienten stellen sich bei der Vereinbarung eines Arzttermins die Frage, ob sie in der Arztpraxis anrufen oder den Termin online buchen sollen. Der Digitalverband Bitkom hat in einer repräsentativen Umfrage die bevorzugten Varianten von 1.138 Personen in Deutschland ab 16 Jahren in den Kalenderwochen 29 bis 33 des Jahres 2023 abgefragt. Einen Online-Arzttermin zu buchen kann auf zwei Wegen erfolgen. Man kann einerseits kommerzielle Plattformen nutzen, die diesen Service anbieten (z.B. Doctolib, Jameda, Clickdoc oder Termed). Der zweite Weg führt direkt über die Arztpraxis. Einige Arztpraxen bieten Terminbuchungen über Onlineformulare auf ihrer Homepage oder per E-Mail an. Der Umfrage zufolge haben 27 % der Patienten schon einmal einen Termin über eine Onlineplattform vereinbart, 22 % haben direkt über die Homepage einer Arztpraxis gebucht. Insgesamt haben ca. 36 % der Patienten schon einmal eine Onlineterminvereinbarung genutzt. Ein weiteres Drittel (32 %) hat zwar noch nie einen Arzttermin per Internet gebucht, kann sich dies aber zukünftig vorstellen. 30 % der Befragten schließen für sich kategorisch aus, Arzttermine digital zu vereinbaren. 70 % derjenigen, die Onlineterminvereinbarungen nutzen, vertreten die Auffassung, dass alle Praxen eine Onlineterminvereinbarung anbieten sollten. Rund 24 % der Befragten suchen Praxen gezielt danach aus, ob sie diesen Service anbieten. GesundheitsdatennutzungsgesetzDatennutzung im Sinne der Forschung mehr... Das Bundeskabinett hat am 30.08.2023 den Entwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) verabschiedet, das voraussichtlich im Januar 2024 in Kraft treten wird. Kern des GDNG ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten, insbesondere zu Forschungs- und gemeinwohlorientierten Zwecken. Dazu enthält das GDNG vier maßgebliche Neuerungen. Patientendaten sollen zukünftig ohne gesonderte Einwilligung der Patienten zu Forschungszwecken genutzt werden dürfen, solange der Patient dem nicht aktiv widersprochen hat. Ziel ist es, eine deutliche Vergrößerung der zur Verfügung stehenden Datenbasis zu schaffen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die forschende Industrie zukünftig auf Daten zugreifen kann, die beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zentral gespeichert sind. Die Nutzung der Daten des FDZ ist allerdings an spezifisch definierte Zwecke geknüpft, die das Gemeinwohl in den Vordergrund rücken. Zudem wird die Datennutzung dadurch erleichtert, dass neben der datenhaltenden Stelle FDZ eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle geschaffen wird. Diese soll als zentrale Anlaufstelle die Datennutzer vor allem bei deren Datenbereitstellungsanträgen unterstützen. Diese zentrale Stelle wird zudem dazu bestimmt, die Aufgaben wahrzunehmen, die sich aus der Verordnung des Europäischen Gesundheitsdatenraums ergeben. Ferner wird die Zuständigkeit der Datenschutzaufsicht vereinfacht, indem eine Aufsichtsbehörde die Federführung für bundesländerübergreifende Forschungsarbeit übernimmt. Hinweis: Umfassende Kritik am Gesetzesentwurf übte die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK). Nach Ansicht der DSK müsse das GDNG die Perspektive der betroffenen Personen stärken und entsprechende Garantien mit einer wirksamen datenschutzkonformen Technikgestaltung nach der Datenschutz-Grundverordnung vorsehen. Video-Tipps Datenschutzgrundverordnung: Das ist beim Umgang mit Patientendaten zu beachten Gesundheitsdaten sind besonders sensible persönliche Daten. Entsprechend streng ist der gesetzlich vorgeschriebene Schutz durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und weitere Regelungen. Bei Verstößen drohen Strafen bis hin zu Haftstrafen. Das Video erklärt, wie Sie bei der Umsetzung der aktuellen Datenschutzbestimmungen vorgehen sollten. Verfahrensdokumentation: So müssen Sie Ihre Buchführung für das Finanzamt beschreiben Bei Betriebsprüfungen werden Sie künftig eine Verfahrensdokumentation für die Buchführung in Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis vorlegen müssen. Die Dokumentation soll beschreiben, wie Belege von der Eingabe bis zur Speicherung verarbeitet werden. Welche Bestandteile eine Verfahrensdokumentation haben soll und wie Sie die Dokumentation erstellen, erfahren Sie in diesem Video. Kassenaufzeichnungen in Arzt- und Zahnarztpraxen Betriebsprüfer dürfen zu unangekündigten Kassen-Nachschauen in die Praxis kommen. Geprüft wird, ob Bareinnahmen und -ausgaben korrekt aufgezeichnet wurden. Wie Sie das gewährleisten, erklärt dieses Video. Gewerbesteuerfallen für Praxen Arzt- und Zahnarztpraxen können schnell gewerbesteuerpflichtig werden. Für Gemeinschaftspraxen besteht sogar die Gefahr, dass auch nicht gewerbliche Umsätze umqualifiziert werden. Die damit zusammenhängenden bürokratischen und finanziellen Belastungen gilt es zu vermeiden. Wie, dazu bekommen Sie wichtige Hinweise in diesem Video. Investitionen in die Praxis: Warum sich Schulden lohnen können Mit Fremdfinanzierungen können Sie finanzielle Sicherheit gewinnen und auch noch Steuern sparen. Aber vor jeder Investition sollten die Umstände und verschiedene Finanzierungen geprüft werden. Dieses Video zeigt warum. Elektronische Betriebsprüfung: Wann eine Prüfung droht und wie Sie sich richtig vorbereiten Betriebsprüfungen in Arztpraxen haben häufig konkrete Anlässe. Welche Anlässe immer wieder vorkommen, erfahren Sie in diesem Video. So können Sie sie vermeiden und das Risiko von Betriebsprüfungen in Ihrer Praxis verringern. Umsatzsteuerfreie ärztliche Leistungen Der Grundsatz, dass ärztliche Leistungen von der Umsatzsteuer befreit sind, wird immer mehr aufgeweicht. Grund sind die Zunahme von umsatzsteuerpflichtigen IGe-Leistungen sowie aktuelle Urteile des EuGH. So gehen Sie richtig damit um. Praxis-PKW: Günstig fahren und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden Bei Praxis-Pkws streicht das Finanzamt des Öfteren Betriebsausgaben. Halten Sie die in diesem Video erläuterten Vorgaben ein, müssen Sie keine Abzüge befürchten. Steuerfreie Gehaltsextras: Attraktive Zusatzzahlungen ohne Steuer- und Abgabenbelastung Diese Leistungen können Sie Mitarbeitern Ihrer Praxis gewähren, ohne dass Sie als Arbeitgeber Steuern und Abgaben tragen müssen. So können Sie mit attraktiven Gehältern gute Mitarbeiter locken. Datenschutzhinweis Merkblätter und Checklisten Investitionen in die Praxis richtig finanzieren Niemand macht gerne Schulden. Aber selbst wenn Sie Investitionen in Ihre Praxis aus liquiden Mitteln stemmen können, kann eine Finanzierung mit Fremdmitteln steuerlich und betriebswirtschaftlich besser sein. Lesen Sie in diesem Merkblatt, welche Faktoren Sie vor einer Investition bedenken sollten und welche Fragen wir mit Ihnen dazu klären können.Merkblatt ansehenWann Arztpraxen gewerbesteuerpflichtig werdenArztpraxen sind nur dann von der Gewerbesteuerpflicht befreit, wenn sie primär arzttypische Tätigkeiten ausüben. Arbeiten Ärzte auch gewerblich, kann schlimmstenfalls die gesamte Praxis zu einem Gewerbebetrieb werden. Das zeigt auch ein aktuelles BFH-Urteil. Wo die Gefahren lauern und welche Gegenmaßnahmen möglich sind, erfahren Sie hier.Merkblatt ansehenUmsatzsteuer bei Heilberufen Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten und viele andere heilberuflich Tätige gelten steuerlich als Freiberufler und zahlen deshalb keine Umsatzsteuer. Doch das ist nicht immer so. Hier erfahren Sie, wann die Befreiungen nicht gelten.Merkblatt ansehenSteuernachzahlungen als Liquiditätsfalle für ArztpraxenLiquiditätsschwierigkeiten treffen selbst gut laufende Arztpraxen. Das Problem: Einnahmen und Ausgaben fallen in Arztpraxen zeitlich oft weit auseinander. Besonders bei Steuervorauszahlungen. Die sind es auch meist, die Liquiditätsprobleme auslösen. Lesen Sie in diesem Merkblatt, wie es zu Liquiditätsproblemen kommt und wie Sie wirksam vorbeugen.Merkblatt ansehenDie Verfahrensdokumentation in der PraxisDie Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung müssen Sie auch beachten, obwohl Sie als Arzt oder Zahnarzt meistens nicht zu einer umfassenden Buchführung verpflichtet sind. Vorgeschrieben ist damit, dass Sie eine Verfahrensdokumentation führen, aus der Inhalt, Aufbau und Ablauf der eingesetzten EDV-Verfahren klar hervorgehen. Was dazu gehört, lesen Sie in diesem Merkblatt.Merkblatt ansehenSteuerliche Behandlung der Vertragsarztzulassung Wie eine Praxis mit kassenärztlicher Zulassung beim Kauf steuerlich behandelt wird, erläutert dieses MerkblattMerkblatt ansehenBuchführung für die ArztpraxisAls Freiberufler sind Sie nicht verpflichtet, für Ihre Arztpraxis Bücher zu führen. Um die finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung Ihrer Praxis im Blick zu behalten ist es jedoch zu Ihren eigenen Gunsten. Denn spätestens bei Gesprächen mit Banken über eventuelle Kreditmittel oder bei Ihrer Planung für die Zukunft erfahren Sie, wie wichtig aussagekräftige Buchhaltungsunterlagen sind.Merkblatt ansehenVerträge zwischen nahen Angehörigen - in der Praxis und privat Wenn Sie mit Angehörigen Verträge abschließen, müssen die wie unter Fremden üblich gestaltet und durchgeführt werden. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie in diesem Merkblatt.Merkblatt ansehenFührung eines Fahrtenbuchs Mit einem Fahrtenbuch weisen Sie den tatsächlichen Anteil der privaten Nutzung eines Praxis-PKWs schlüssig nach. Auf Grundlage der Aufzeichnungen kann ein individueller geldwerter Vorteil ermittelt werden. Lesen Sie hier, was dabei zu beachten ist.Merkblatt ansehenGeschenke, Bewirtungen und BetriebsveranstaltungenWenn Sie Mitarbeitern oder Partnern Ihrer Praxis etwas Gutes tun wollen und sie beschenken oder zum Essen oder einer Betriebsveranstaltung einladen, prüft das Finanzamt genau, ob die Ausgaben betrieblich veranlasst sind. Außerdem sind weitere Einschränkungen zu beachten. Weil die Einschränkungen oft nicht bekannt sind oder nicht ernst genommen werden, kommt es hier häufig zu Steuernachzahlungen. Das Merkblatt erklärt Ihnen in kompakter Form, worauf Sie bei Geschenken und Einladungen unbedingt achten müssen, um auf der sicheren Seite zu sein.Merkblatt ansehenSteuergünstige Gehaltszuwendungen an Mitarbeiter der Arztpraxis Von jedem Euro einer Gehaltserhöhung geht oft mehr als die Hälfte für Steuern und Sozialabgaben drauf. Diesen erheblichen Abzügen können Sie entgegentreten, indem Sie Mitarbeitern steuerbegünstigte oder steuerfreie Gehaltsbestandteile anbieten.Merkblatt ansehenAufbewahrungspflichten Geschäftsunterlagen müssen sowohl nach dem Steuerrecht als auch nach dem Handelsrecht aufbewahrt werden. Hier erfahren Sie, welche Fristen für welche Unterlagen gelten.Merkblatt ansehenDatenschutzrecht: Was es für Ihre Praxis bedeutet In Ihrer Praxis haben Sie mit besonders sensiblen Daten zu tun: Gesundheitsdaten von Patienten. Dieses Merkblatt informiert Sie darüber, welche Anforderungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten sind.Merkblatt ansehen